Erhebung zur Arbeitsvermittlung gemäß § 4 Abs. 2 Arbeitsmarktförderungsgesetz
Die Bundesanstalt Statistik Österreich wurde vom Bundesministerium für Arbeit mit der Erhebung gemäß Arbeitsmarktförderungsgesetz § 4 Abs. 2 beauftragt.
Die Unternehmen müssen Angaben zur Vermittlungstätigkeit
im Zeitraum von
Merkmale der Erhebung
Es sind für das Jahr 2021 sowohl die Anzahl der Stellenabgänge
als auch die Anzahl der Stellenabgänge durch Online-Vermittlung, gegliedert
nach Berufshauptgruppen (gemäß ÖISCO
Definitionen
Als Stellenabgang wird jede Vermittlungstätigkeit bezeichnet, die zu einem Dienstverhältnis führt. Online-Vermittlungen erfolgen ausschließlich über Webplattformen.
Berufshauptgruppen
Informationen zu den Berufshauptgruppen finden Sie in der Klassifikationsdatenbank unter http://www.statistik.at/KDBWeb/kdb_Einstieg.do?FAM=BERUF&NAV=DE&KlassID=10508&EXT=J&KDBtoken=ignore. Die Anzeige beinhaltet neben einer Darstellung der Haupt- und Untergruppen der Ö-ISCO 08 eine Text-Suchfunktion für die von Ihnen vermittelten Berufe.
Meldeart
Um die Abgabe der statistischen Meldungen so einfach wie möglich zu gestalten, steht die Möglichkeit einer elektronischen Meldung, der Webfragebogen eQuest, auf der Internetseite portal.statistik.at zur Verfügung.
Die Zugangsdaten werden den Unternehmen bis zum
Kontakt:
Fragen zur Erhebung richten Sie bitte an:
arbeitsvermittlung@statistik.gv.at
bzw.
Telefondienst Arbeitskräfteüberlassung/Arbeitsvermittlung
(MO-FR 9 bis 14 Uhr)
Tel.:
FAX: