Seit dem Jahr 1989 übermittelt das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz jährlich medizinische und administrative Daten österreichischer Krankenanstalten an Statistik Austria. Dies ist durch das Bundesgesetz zur Dokumentation im Gesundheitswesen geregelt. Anhand der Daten zu den stationären Aufenthalten wird von Statistik Austria jährlich die regional aufgeschlüsselte Statistik der Spitalsentlassungen nach Hauptdiagnosen erstellt und publiziert.
Mit dem Berichtsjahr 1997 wurde das System der leistungsorientierten Krankenanstaltenfinanzierung (LKF) eingeführt. Das LKF-System beruht auf der Abrechnung der Krankenanstalten von leistungsorientierten Diagnosefallpauschalen. Diese bundesweit einheitliche Leistungsdokumentation liefert die Grundlage für die Statistik der medizinischen Leistungen.