Pressemitteilung - korrigierte Fassung:
39.478 Ehen im Jahr 2020 geschlossen, darunter
611 von gleichgeschlechtlichen Paaren
Wien, 2021
"Im Corona-Jahr 2020 mit Lockdowns und pandemiebedingten Einschränkungen gingen um 14,2% weniger Paare den Bund fürs Leben ein als im Jahr davor. Allerdings wurden auch um 9,2% weniger Ehen rechtskräftig geschieden", so Statistik-Austria-Generaldirektor Tobias Thomas.
Die seit 1. Jänner 2019 bestehende Möglichkeit einer
gleichgeschlechtlichen Eheschließung nahmen im Jahr 2020 611 Paare wahr;
zugleich begründeten
In allen Bundesländern wurden 2020 deutlich weniger
Ehen geschlossen als im Jahr davor. Die stärksten Rückgänge wurden
dabei in Wien
Die Zahl der Begründungen eingetragener Partnerschaften
entwickelte sich dagegen 2020 in den Bundesländern unterschiedlich:
Während in Salzburg
Während in Salzburg
Deutlich weniger Ehescheidungen als im Vorjahr
Detaillierte Ergebnisse sowie weitere Informationen zu Eheschließungen, zu eingetragenen Partnerschaften sowie zu Ehescheidungen und gerichtlichen Auflösungen eingetragener Partnerschaften finden Sie auf unserer Webseite.
Informationen
zur Methodik, Definitionen: Seit dem Berichtsjahr 2015 sind auch
im Ausland stattfindende Eheschließungen
und Begründungen eingetragener Partnerschaften
von Personen mit Hauptwohnsitz in Österreich enthalten.
Die Aufarbeitung der gerichtlichen Ehelösungen
und der Auflösungen eingetragener Partnerschaften
erfolgt auf Basis der Meldungen der rund 120 Bezirksgerichte Österreichs
und seit dem Berichtsjahr 2018 in Abgleich mit den vom Zentralen Personenstandsregister
übermittelten Daten. Darum sind seit dem Berichtsjahr 2018 auch im Ausland
stattfindende Ehescheidungen und Auflösungen eingetragener Partnerschaften
von Personen mit Hauptwohnsitz in Österreich enthalten.
Nicht berücksichtigt sind dagegen in Österreich stattfindende Eheschließungen,
Ehelösungen sowie Begründungen und Auflösungen eingetragener Partnerschaften
von im Ausland wohnhaften Personen. Die regionale Zuordnung der publizierten
Daten erfolgt nach dem Aufenthaltsort des Mannes bzw. des ersten eingetragenen
Partners. Sollte dieser nicht bekannt sein, nach jenem der Frau bzw.
des zweiten eingetragenen Partners. Die vorläufigen
Ergebnisse für 2020 beinhalten alle bis 2. Februar 2021 übermittelten
Informationen.
Rückfragen zum Thema beantwortet in der Direktion
Bevölkerung, Statistik Austria:
Anita MIKULASEK, Tel.:
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