Pressemitteilung:
Weniger Eheschließungen und Ehescheidungen im Jahr 2020
Wien, 2021
"Die coronabedingten Einschränkungen haben vielen privaten Plänen einen Strich durch die Rechnung gemacht: 2020 haben 14% weniger Paare standesamtlich geheiratet als im Jahr davor. Allerdings wurden auch 9% weniger Ehen geschieden", so Statistik-Austria-Generaldirektor Tobias Thomas.
Die seit 1. Jänner 2019 bestehende Möglichkeit einer
gleichgeschlechtlichen Eheschließung wurde im Jahr 2020 von 339 weiblichen
und 273 männlichen Ehepaaren wahrgenommen.
14% weniger Eheschließungen als im Vorjahr
In allen Bundesländern
wurden 2020 deutlich weniger Ehen geschlossen als im Jahr davor. Die
stärksten Rückgänge wurden dabei in Wien
Bei 70,0% der Eheschließungen im Jahr 2020 war es für beide Partner die erste Ehe (2019: 69,5%). Der höchste Anteil beiderseitiger Erst-Ehen wurde mit 75,1% in Tirol verzeichnet, der niedrigste im Burgenland, wo nur 63,4% der beiden künftigen Ehepartner vor der Eheschließung noch nie verheiratet waren (siehe Tabelle 2).
Das mittlere Erstheiratsalter der Männer lag 2020 bei 33,3 Jahren, jenes der Frauen bei 31,0 Jahren – beides etwas höher als im Vorjahr (2019: Männer 33,0 und Frauen 30,8). Am jüngsten bei ihrer ersten Eheschließung waren Männer mit 32,7 Jahren in Wien und in Vorarlberg und Frauen mit 30,6 Jahren in Oberösterreich und in Vorarlberg. Am ältesten waren erstmalig heiratende Brautleute in Kärnten (Männer: 34,9 Jahre und Frauen: 32,7 Jahre; siehe Tabelle 2).
Die nachträgliche Eheschließung ihrer Eltern betraf
im Jahr 2020 insgesamt
Die Zahl der Begründungen eingetragener Partnerschaften
entwickelte sich dagegen 2020 in den Bundesländern unterschiedlich:
Während in Salzburg
Von den insgesamt
9% weniger Ehescheidungen als im Vorjahr
Im Jahr 2020 erfolgten
Bei den insgesamt
Im Bundesländervergleich war die Gesamtscheidungsrate 2020 zum zweiten Mal in Folge in Niederösterreich mit 41,4% am höchsten, gefolgt von Vorarlberg (40,2%), Burgenland (39,7%) und Kärnten sowie Wien (je 39,0%, Wien war von 1991 bis 2018 jeweils führend bei der Gesamtscheidungsrate). In Salzburg (36,4%), in der Steiermark (36,2%) sowie in Oberösterreich (34,9%) lag die Gesamtscheidungsrate unter dem Österreichschnitt von 37,6%. In Tirol war die Gesamtscheidungsrate mit 32,2%, wie schon seit 2017, am niedrigsten.
Die mittlere Ehedauer (Median) der im Jahr 2020 geschiedenen Ehen lag mit 10,6 Jahren etwas über dem Niveau des Vorjahres (2019: 10,5 Jahre). Dabei fanden 1,3% der Ehescheidungen bereits innerhalb des ersten Ehejahres, weitere 4,6% im Laufe des zweiten Ehejahres statt. Insgesamt betraf fast die Hälfte aller Ehescheidungen Ehen mit einer Ehedauer von weniger als zehn Jahren (47,8%). Etwa jede siebente Ehescheidung (13,5%) erfolgte nach der Silberhochzeit, darunter waren auch 37 Paare, die sich erst nach der Goldenen Hochzeit scheiden ließen.
Das mittlere Scheidungsalter (Median) für Männer stieg 2020 um 0,2 Jahre auf 45,5 Jahre und blieb für Frauen mit 42,1 Jahren auf dem Niveau des Vorjahres.
Insgesamt
Detaillierte Ergebnisse sowie weitere Informationen zu Eheschließungen, zu eingetragenen Partnerschaften sowie zu Ehescheidungen und gerichtlichen Auflösungen eingetragener Partnerschaften finden Sie auf unserer Webseite.
Informationen
zur Methodik, Definitionen: Seit dem Berichtsjahr 2015 sind auch
im Ausland stattfindende Eheschließungen
und Begründungen eingetragener Partnerschaften
von Personen mit Hauptwohnsitz in Österreich enthalten. Die laufend
von den Bezirksgerichten übermittelten Meldungen über gerichtliche Ehelösungen
und Auflösungen eingetragener Partnerschaften
werden seit dem Berichtsjahr 2018 mit den vom Zentralen Personenstandsregister
übermittelten Daten abgeglichen. Seit dem Berichtsjahr 2018 sind auch
im Ausland stattfindende Ehescheidungen und Auflösungen eingetragener
Partnerschaften von Personen mit Hauptwohnsitz in Österreich enthalten.
Nicht berücksichtigt sind dagegen in Österreich stattfindende Eheschließungen,
Ehelösungen sowie Begründungen und Auflösungen eingetragener Partnerschaften
von im Ausland wohnhaften Personen.
Die regionale Zuordnung der publizierten Daten erfolgt nach dem Wohnort
des Mannes bzw. des ersten eingetragenen Partners. Sollte dieser nicht
bekannt sein, nach jenem der Frau bzw. des zweiten eingetragenen Partners.
Die Gesamtscheidungsrate gibt an, wie
groß der Prozentsatz der Ehen ist, die durch eine Scheidung (und nicht
durch den Tod eines der beiden Ehepartner) enden. Basis für die Berechnung
der Gesamtscheidungsrate sind die im jeweiligen Jahr beobachteten Scheidungen,
die in Beziehung zu jenen Eheschließungsjahrgängen gesetzt werden,
aus denen sie stammen (ehedauerspezifische Scheidungsraten).
Die endgültigen Ergebnisse für 2020
beinhalten alle bis 23. April 2021 übermittelten Informationen.
Rückfragen zum Thema beantwortet in der Direktion
Bevölkerung, Statistik Austria:
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