Bezieht man die Einbürgerungen auf die ausländische
Bevölkerung (Einbürgerungsrate), so war zwischen 1991 und 2003 ein
kontinuierlicher Anstieg auf mehr als das Doppelte zu verzeichnen. In
den 1980er und 1990er Jahren entfielen auf 100 ausländische Staatsangehörige
im Durchschnitt 2,4 Einbürgerungen, von 2000 bis 2005 lagen die Raten
bei 5,0%. Seither sinkt die Einbürgerungsrate wieder und liegt 2021 unter dem Niveau der
zehn vorangegangenen Jahre (0,7%) bei einem vorläufigen Wert von 0,6%.
Aktuelle Jahresergebnisse
Die Zahl der Einbürgerungen war 2021 mit insgesamt 16.171 um 79,8% höher als im Jahr davor (8.996 Fälle)
und auch um 52,5% höher als 2019 (10.606 Fälle), also vor Beginn der
Corona-Pandemie. Insgesamt 6.448 Personen, denen die österreichische
Staatsbürgerschaft 2021 verliehen wurde, hatten ihren Wohnsitz zum
Zeitpunkt der Einbürgerung im Ausland. Die Zahl der Einbürgerungen
von Personen mit Wohnsitz im Inland lag 2021
mit 9.723 Personen um 10,5% über jener von 2020 (8.796 Personen), jedoch
um 7,4% unter der von 2019 (10.500 Personen), dem letzten Jahr vor Beginn
der COVID-19-Pandemie. Daraus ergibt sich eine vorläufige Einbürgerungsrate
von 0,6% für 2021, also gleich wie die Rate von 2020 und etwas weniger
als die Rate von 2019 (0,7%). Insgesamt war die Zahl
der Einbürgerungen 2021 mit 16.171 deutlich höher als in den Vorjahren,
was nahezu ausschließlich auf die Einführung der Möglichkeit der
Einbürgerung von Nachkommen von Opfern des NS-Regimes zurückzuführen
ist. Für diese Personen, die überwiegend im Ausland
leben, besteht seit 1.9.2020 die Möglichkeit einer Einbürgerung, ohne
dafür ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben zu müssen (§58c
StbG Abs. 1a und 1b). Im Jahr 2021 erhielten 6.427 Personen unter diesem
Rechtstitel die österreichische Staatsbürgerschaft, das entspricht
39,7% aller Einbürgerungen dieses Jahres.
Ein Fünftel (21,0%) aller 2021 Eingebürgerten
wurde bereits in Österreich geboren.
8.169 (50,5%) der Eingebürgerten waren Frauen;
der Anteil der Kinder unter 18 Jahren
betrug 30,1% (4.870 Personen).
Personen, die nach §58c eingebürgert wurden, sind
am öftesten Angehörige der folgenden drei Staaten: Israel (2.612 bzw.
16,2% aller 2021 Eingebürgerten), Vereinigte Staaten (1.630 bzw. 10,1%)
und Vereinigtes Königreich (1.152 bzw. 7,1%). Aus anderen Gründen Eingebürgerte
waren zuvor am häufigsten Staatsangehörige der Türkei (1.101 bzw.
6,8%), Bosnien und Herzegowinas (921 bzw. 5,7%) sowie Serbiens (782
bzw. 4,8%).
In fast allen Bundesländern
wurden im Jahr 2021 mehr Personen eingebürgert als im Vergleichszeitraum
des Vorjahres, einzig in der Steiermark waren es weniger. Einbürgerungen
nach §58c StbG betrafen nur 73 Personen mit Wohnsitz in Österreich,
somit ist ein regionaler Vergleich mit den Vorjahren davon nahezu unbeeinflusst.
Bei einer insgesamt niedrigeren Einbürgerungszahl gab es 2021 im Vergleich
zu 2019 in drei Bundesländern (Kärnten, Tirol und Vorarlberg) mehr
Einbürgerungen, wobei die ersten beiden davon ein Plus von jeweils
14,4% aufwiesen. Mit nahezu einem Viertel (-24,4% von 2019 auf 2021)
besonders stark fiel dagegen der Rückgang der Einbürgerungen in der
Steiermark aus. Auch im Vergleich zwischen 2020 und 2021 war hier ein
Rückgang von 10,3% zu verzeichnen. Salzburg wies mit -16,0% gegenüber
2019 den zweitstärksten Rückgang auf, während es hier im Vergleich
zum Jahr 2020 um 0,8% mehr Einbürgerungen gab.
Mehr als drei Viertel aller Einbürgerungen 2021 (12.610
bzw. 78,0%) erfolgten nach Erfüllung aller Voraussetzungen für eine
Einbürgerung auf Grund eines Rechtsanspruchs.
Darunter wurden 6.427 (39,7%) Nachkommen politisch Verfolgter (§58c,
Abs. 1a und Abs. 1b) eingebürgert, 4.633 Personen nach mindestens sechsjährigem
Wohnsitz in Österreich und aus besonders berücksichtigungswürdigen
Gründen (z. B. nachgewiesene Deutschkenntnisse und nachhaltige Integration,
Geburt in Österreich, EWR-Staatsangehörigkeit oder asylberechtigt,
§11a, Abs. 4, Abs. 6 sowie Abs. 7), 632 Personen auf Grund der Ehe mit
einem Österreicher bzw. mit einer Österreicherin (§11a, Abs. 1 u.
Abs. 2), 483 Personen aufgrund eines mindestens 15-jährigen Wohnsitzes
in Österreich und nachhaltiger Integration (§12, Z. 1) sowie 177 außereheliche
Kinder bzw. Wahlkinder bis 14 Jahre (§11b und §12 Abs. 2). Weitere 911 Personen
(5,6%) erhielten die Staatsbürgerschaft im Ermessen,
darunter 849 Personen nach mindestens zehnjährigem Wohnsitz (§10, Abs. 1).
Unter dem Titel "Erstreckung der
Verleihung" wurden 2.323 Kinder (§17) sowie 327 Ehepartner (§16)
eingebürgert.
Informationen zur Methodik, Definitionen
Die Statistik der Einbürgerungen basiert auf den
Angaben aus den rechtskräftigen Bescheiden über die Verleihung der
Staatsbürgerschaft der Ämter der Landesregierungen Österreichs und
wird im Auftrag des Bundesministeriums für Inneres durchgeführt. Die
Statistik der Einbürgerungen dokumentiert sämtliche durch Willenserklärung
des Erwerbers und nachfolgendem Behördenakt bewirkte Arten des Erwerbs
der Staatbürgerschaft nach StbG 1985, idF Novelle 2020 (§§ 10 bis
17, 25, 57, 58c und 64a), nicht hingegen die automatischen Erwerbsarten
wie Geburt oder Legitimation eines nichtehelichen Kindes. Die Einbürgerungsstatistik
umfasst sowohl Einbürgerungen von in Österreich als auch von im Ausland
wohnhaften Personen.
Bei den seit Inkrafttreten der Novelle 2019 am 1.9.2020
möglichen Einbürgerungen von Nachkommen politisch Verfolgter (§58c
Abs. 1a und 1b) gilt wie bei §58c Abs. 1 als "statistisches Wirkungsdatum
der Einbürgerung" das Bescheid-Ausstellungsdatum und nicht das
Datum des Einlangens der Anzeige bei der Behörde. Personen, die nach
§58 eingebürgert werden, müssen ihre bisherige Staatsangehörigkeit
nicht aufgeben.
Die Ergebnisse für 2014 sind vorläufig, da gemäß
einer Novelle des Staatsbürgerschaftsgesetzes aus dem Jahr 2013 vor
dem 1. September 1983 geborene minderjährige eheliche und legitimierte
Kinder bis Ende April 2014 einen Antrag auf Erwerb der Staatsbürgerschaft
nach §64a Abs.18 stellen konnten. Zahlreiche dieser Verfahren sind
noch nicht abgeschlossen, da für die betreffenden Personen noch Bestätigungen
von ausländischen Botschaften vorgelegt werden müssen. Erst nach Abschluss
dieser Verfahren kann eine endgültige Zahl der Einbürgerungen für
2014 ermittelt werden.