Seit dem Jahr 2010 haben insgesamt 685 Paare von der gesetzlichen Möglichkeit der gerichtlichen Auflösung ihrer eingetragenen Partnerschaften Gebrauch gemacht. 2020 wurden 108 eingetragene Partnerschaften wieder aufgelöst, um 13 bzw. 10,7% weniger als 2019. Darin enthalten sind 2020 auch 10 Auflösungen verschiedengeschlechtlicher eingetragener Partnerschaften.
Die 108 gerichtlichen Auflösungen eingetragener Partnerschaften erfolgten zu 90,7% einvernehmlich. Mehr als die Hälfte der bisherigen eingetragenen Partner war weiblich (57,4%).
Auch die Ergebnisse des Jahres 2020 bergen eine Reihe von ungewöhnlichen und interessanten Details. In <Klammer> ist jeweils das Wohnbundesland angegeben.
Das älteste weibliche Paar, das sich im Jahr 2020 wieder trennte, war zusammen 109 Jahre alt, eine 56-jährige und eine 53-jährige Frau <Steiermark>. Das älteste männliche Ex-Paar war zusammen 107 Jahre alt, ein 65-jähriger und ein 42-jähriger Mann, zugleich das Paar mit dem größten Altersunterschied der Partner von 23 Jahren <Wien>. Den größten Altersunterschied zwischen weiblichen Partnern gab es mit 16 Jahren zwischen einer 56-jährigen Frau und ihrer 41-jährigen Partnerin <Wien>. Den größten Altersunterschied zwischen verschiedengeschlechtlichen Ex-Partnern gab es mit 24 Jahren zwischen einem 53-jährigen Mann und seiner 29-jährigen Partnerin <Wien>.
Die Aufarbeitung der gerichtlichen Auflösungen eingetragener Partnerschaften erfolgt auf Basis der Meldungen der rund 120 Bezirksgerichte Österreichs und seit dem Berichtsjahr 2018 in Abgleich mit den vom Zentralen Personenstandsregister übermittelten Daten. Darum sind ab 2018 auch im Ausland stattfindende Auflösungen eingetragener Partnerschaften von Personen mit Hauptwohnsitz in Österreich enthalten. Nicht berücksichtigt sind dagegen in Österreich stattfindende Auflösungen eingetragener Partnerschaften von im Ausland wohnhaften Personen.
In Österreich besteht seit dem
Die regionale Zuordnung der publizierten Daten erfolgt nach dem Aufenthaltsort des Mannes bzw. des ersten eingetragenen Partners. Sollte dieser nicht bekannt sein, nach jenem der Frau bzw. des zweiten eingetragenen Partners.
Die voraussichtlichen Publikationstermine weiterer Ergebnisse sind unter Veröffentlichungskalender zu finden.