Die Agrarpreisindizes (API) messen die Preisentwicklung auf der Einnahmenseite (Output) bzw. Ausgabenseite (Input) im Agrarbereich. Während die nach den Vorgaben des Statistischen Amts der Europäischen Union (Eurostat) berechneten EU-Agrarpreisindizes vor allem für internationale Vergleiche genutzt werden, werden die nationalen Agrarpreisindizes u. a. für die Wertsicherung von land- und forstwirtschaftlichen Pacht- oder Betriebsübergabeverträgen herangezogen. Im Unterschied zu den EU-Agrarpreisindizes, welche ausschließlich auf landwirtschaftliche Erzeugnisse abstellen, werden bei der Berechnung der nationalen Agrarpreisindizes auch die Forstwirtschaft sowie die öffentlichen Gelder für die Land- und Forstwirtschaft berücksichtigt.
In den nachstehenden Tabellen werden neben den Jahresindizes auch Quartalsindizes ausgewiesen.
Die EU-Agrarpreisindizes umfassen:
Der Index der Erzeugerpreise landwirtschaftlicher Produkte (Output) lag für das Jahr 2021 nach vorläufigen Berechnungen bei einem Stand von 117,9 was im Vergleich zum Jahreswert 2020 einem Anstieg um 8,8% entsprach.
Der Index der pflanzlichen Erzeugerpreise erhöhte sich gegenüber
dem Vorjahreswert um 16,2% (Einfluss:
Auf der Kostenseite lag der Index der Einkaufspreise landwirtschaftlicher Betriebsmittel (Input) für das Jahr 2021 nach vorläufigen Berechnungen mit einem Stand von 111,9 um 7,0% über dem Vergleichswert des Vorjahres.
Der Preisindex der laufenden Betriebsausgaben lag um 8,6% über jenem des Vorjahres (Einfluss:
Der Preisindex für land- und forstwirtschaftliche Erzeugnisse und öffentliche Gelder („Agrarpreisindex“) lag im Jahr 2021 nach vorläufigen Berechnungen mit einem Stand von 114,5 um 7,8% über dem Vergleichswert des Vorjahres.
Die Agrarpreisindizes werden nach der Laspeyres Formel berechnet, wonach das aus dem Basisjahr stammende Gewichtungsschema bis zur Umstellung der Indizes auf ein neues Basisjahr unverändert bleibt. Das derzeitige Basisjahr ist das Jahr 2015.
Durch Verkettung der Berechnungsergebnisse auf der derzeitigen Basis (2015=100) mit früheren Indexzahlen können länger zurück reichende Zeitreihen erstellt und somit längerfristige Vergleiche und Berechnungen vorgenommen werden.
Berechnet werden Quartals- und Jahresindizes. Aufgrund der saisonalen Gewichtung können die Quartalsindizes nur mit den entsprechenden Quartalen der Vorjahre verglichen werden.
Der Einfluss einer Indexposition auf die gesamte Indexveränderung berechnet sich vereinfacht dargestellt als Veränderungsrate mal Gewicht der betreffenden Position.
Bei den nationalen Agrarpreisindizes bleiben die Indexpositionen bei den Erzeugnissen (Output) bis zum Vorliegen der endgültigen Erzeugerpreise im 3. Quartal des Folgejahres vorläufig und werden dann einmalig rückwirkend revidiert.
Bei den EU-Agrarpreisindizes werden Revisionen beim Output laufend vorgenommen. Dadurch können sich bei den Quartalswerten Abweichungen zwischen nationalen und EU-Agrarpreisindizes ergeben.
Die Indexpositionen bei den Ausgaben (Input) werden laufend revidiert.
Beginnend mit 2016 zeichnet die Bundesanstalt Statistik Österreich für die Erstellung der Agrarpreisindizes (EU und national) verantwortlich. Für die Bereitstellung jener Inputdaten, die bei Firmen zu erfragen sind, zeichnet seit 2016 die Bundesanstalt für Agrarwirtschaft verantwortlich.