Bei der Einkommensteuerstatistik handelt es sich um
eine Vollerhebung mit sekundärstatistischem Charakter, da Daten der
Finanzverwaltung ausgewertet werden. Sie basiert auf 1.003.680 Einkommensteuerveranlagungen.
Veranlagt werden (natürliche) Personen, die Einkünfte aus Land- und
Forstwirtschaft, selbständiger Arbeit, Gewerbebetrieb, Kapitalvermögen,
Vermietung und Verpachtung und/oder sonstige Einkünfte beziehen. Die
Besteuerung bei nichtselbständiger Arbeit erfolgt grundsätzlich durch
Lohnsteuerabzug, den der Arbeitgeber vornimmt. Lohnsteuerpflichtige,
die auch Einkünfte aus einer oder mehreren der o. a. Einkunftsarten
beziehen, werden auch zur Einkommensteuer veranlagt. Der Einkommensteuertarif
ist progressiv konzipiert, wobei nach der Einkommensteuerreform 2016
nun sechs Steuersätze in einer Bandbreite zwischen 25 Prozent und 55
Prozent zur Anwendung gelangen.
Gegenüber 2018 stieg das Volumen der Einkünfte der
Steuerfälle auf 35,9 Mrd. Euro (+0,5%). Das zu versteuernde Einkommen
betrug 35,2 Mrd. Euro (+1,3%), die festgesetzte Einkommensteuer belief
sich auf 11,3 Mrd. Euro (+0,4%), wodurch sich eine Steuerbelastungsquote
von 32,0% ergab. Im Veranlagungsjahr 2010 wurde der „Gewinnfreibetrag“
für Einkünfte aus „Land- und Forstwirtschaft“, „Selbständiger
Arbeit“ und „Gewerbebetrieb“ wirksam. Gewinne aus diesen Einkunftsarten
werden automatisch um den Grundfreibetrag (3.900 Euro) gekürzt. Bei
entsprechenden Investitionen kann zusätzlich der investitionsbedingte
Gewinnfreibetrag bis zu einer Höhe von 45.350 Euro (inkl. Grundfreibetrag)
in Anspruch genommen werden. Dies bedeutet, dass die Einkünfte der
genannten Einkunftsarten nur noch um den Gewinnfreibetrag gekürzt dargestellt
werden können. Die meisten (saldierten) Einkünfte wurden aus der Einkunftsart
„Nichtselbständige Arbeit“ mit 19,8 Mrd. Euro bezogen, gefolgt
von den Einkünften aus „Selbständiger Arbeit“ mit 7,6 Mrd. Euro
und jenen aus „Gewerbebetrieb“ mit 5,7 Mrd. Euro.
Bemessungsarten
Differenziert man die Steuerfälle nach Bemessungsarten,
so waren 98,2% unbeschränkt steuerpflichtig, lediglich 12.292 oder
1,8% hatten ihren Wohnsitz im Ausland und waren mit ihren in Österreich
erzielten Einkünften nur beschränkt steuerpflichtig (unter den Nullfällen
befanden sich noch weitere 10.374 beschränkt Steuerpflichtige).
Innerhalb der Gruppe der unbeschränkt Steuerpflichtigen
wird zwischen nur nach Tarif Besteuerten (638.103 Personen) und solchen
mit „anderen Bemessungsarten“ unterschieden, wie Grenzgänger, d.s.
in Österreich ansässige Arbeitnehmer, die im benachbarten Ausland
(Deutschland, Schweiz, Italien oder Liechtenstein) ihren Arbeitsplatz
haben und in der Regel an jedem Arbeitstag von ihrem Wohnort auspendeln.
Für diese Gruppe der Grenzgänger (25.137 Personen) steht Österreich
das Besteuerungsrecht zu. 24.007 Steuerpflichtige hatten einen Progressionsvorbehalt
(wobei ausländische Einkünfte zwar nicht besteuert, jedoch zur Ermittlung
des auf die inländischen Einkünfte anzuwendenden Steuersatzes herangezogen
werden).
Erwähnenswert ist noch jene Gruppe von Steuerpflichtigen
(2.265), deren Einkünfte zum Teil oder zur Gänze mit dem halben Steuersatz
zu besteuern waren. Es handelt sich dabei um außerordentliche Einkünfte
wie z.B. Einkünfte aus besonderen Waldnutzungen, Einkünfte aus der
Verwertung patentrechtlich geschützter Erfindungen und um Einkünfte
aus Betriebsaufgaben. Im Berichtsjahr 2009 hatten noch über 16.000
Steuerpflichtige Einkünfte, die mit dem halben Steuersatz besteuert
wurden, weil bis dahin auch nicht entnommene Gewinne unter diese Regelung
gefallen waren.
Einkommensstufen und Geschlecht
Mit einem fallmäßigen Anteil von 61,7% trugen die
Männer 70,8% zu den Gesamteinkünften bei und erzielten 75,1% des Steueraufkommens.
Sie versteuerten durchschnittlich 57.800 Euro und zahlten 19.600 Euro
Einkommensteuer, woraus sich eine Steuerbelastungsquote von 33,9% ergab.
Die korrespondierenden Vergleichszahlen für die Frauen betrugen 38.200
Euro, 10.500 Euro sowie 27,4%. Bei einer Gesamtbetrachtung lag das durchschnittliche
zu versteuernde Einkommen bei 50.300 Euro, die festgesetzte Einkommensteuer
bei 16.100 Euro und die Steuerbelastungsquote bei 32,0%. Der Median
des zu versteuernden Einkommens – das ist jener Wert, den jeweils
die Hälfte der Steuerpflichtigen über- bzw. unterschreitet - lag bei
33.400 Euro. 60.812 Steuerpflichtige hatten ein Jahreseinkommen von
mehr als 100.000 Euro; dabei standen 48.554 Männer 12.258 Frauen gegenüber.
Regionalgliederung
Im bundesweiten Durchschnitt (mit den beschränkt
Steuerpflichtigen) lag der Gesamtbetrag der Einkünfte der Männer mit
58.800 Euro um +50,5% über jenem der Frauen (39.100 Euro), wobei große
regionale Unterschiede zu Tage traten. In den Bundesländern Vorarlberg
(+61%) und Salzburg (+61%) war der Vorsprung der Männer besonders groß.
Am geringsten fielen die Einkommensvorteile der Männer in Wien mit
+42% aus.
Der landesweite Durchschnitt (ohne
die beschränkt Steuerpflichtigen) der Gesamtbetrag der Einkünfte für
Männer und Frauen von 51.900 Euro wurde in 23 der insgesamt 94 Politischen
Bezirke (Wien als ein Bezirk) überschritten, in 71 Bezirken lag er
darunter. Die fünf einkommensstärksten Bezirke waren Mödling (65.300 €),
Stadt Wels (62.200 €), Tulln (60.800 €), Stadt Linz (58.900 €) sowie
Wien mit 58.900 €. Die niedrigsten Werte wurden in den Bezirken Hollabrunn
(40.200 €), Braunau (40.500 €) und Rust (40.900 €) erzielt. Innerhalb
der Bundeshauptstadt lagen die durchschnittlichen Einkünfte im ersten
Wiener Gemeindebezirk mit 89.100 € bei weitem am höchsten; in Döbling
betrug der Wert 82.200 € und in Hietzing 77.700 €. Wien erzielte im
landesweiten Durchschnitt mit 18,5% der Steuerpflichtigen 21,0% aller
Einkünfte und trug mit 22,9% zum Steueraufkommen bei.
Hinweis: Die Broschüre „Statistik der Einkommensteuer
2019“ kann nach ihrer Fertigstellung samt allen Tabellen gratis als
pdf-Datei heruntergeladen werden! Klicken Sie hierzu auf den Reiter
„Publikationen“ (siehe unten).